§1 - Allgemeines
- Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Dies gilt auch dann, wenn die Firma Stolzenberg den Käufer bei Vorgeschäften nicht nochmals auf die Geschäftsbedingungen hinweist. Geschäftsbedingungen des Käufers werden in keinem Fall Vertragsinhalt. Dies gilt selbst bei Kenntnis oder wenn die Firma Stolzenberg der Geltung nicht nochmals ausdrücklich widerspricht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Die Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, sowie gegenüber öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die incoterms in der jeweils gültigen Fassung maßgeblich.
§2 - Angebot und Vertragsschluß
- Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Firma Stolzenberg das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
- Der Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Stolzenberg oder bei Fehlen einer solchen durch die Ausführung des Auftrages.
- Sämtliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsmitarbeiter sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der schriftlichen Vereinbarungen hinausgehen.
- Erfolgt die Bestellung auf elektronischem Wege wird die Firma Stolzenberg den Zugang der Bestellung in der Regel bestätigen. Diese Zugangsbestätigung dokumentiert nur den Eingang der Bestellung und stellt keine verbindliche Annahme dar. Die Annahmeerklärung kann jedoch mit der Zugangsbestätigung verbunden werden.
§3 - Preis und Zahlung
- Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk in Euro. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Hinsichtlich der Leistungsnebenkosten verweisen wir auf die Regelung des § 4. Für den Fall, daß die Lieferung mehr als acht Wochen nach Vertragsschluß erfolgt, werden die am Versandtag geltenden Preise der Firma Stolzenberg berechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, soweit nicht etwas anders vereinbart ist. Erfolgt die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung wird ein Skontoabzug von 2 % gewährt. Dieser ist bei neuen Rechnungen unzulässig, wenn ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Für den Skontoabzug ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf unserem Konto maßgebend. Ersatzteilrechnungen sind nach Rechnungsstellung netto zahlbar.
- Bei mehreren fälligen Forderungen behält die Firma Stolzenberg sich das Recht vor, eine Zahlung, Ratenzahlung oder Anzahlung des Käufers zunächst zur Tilgung der Schuld zu verwenden, welche die geringste Sicherheit bietet, unter mehreren gleichsicheren vor Tilgung der älteren Schuld und unter gleichalten zur verhältnismäßigen Tilgung.
- Der Käufer hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Firma Stolzenberg anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
- Nach Ablauf der dreißigtägigen Zahlungsfrist kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Die Firma Stolzenberg behält sich vor, bei Bekanntwerden von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, insbesondere bei der Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen, die Forderung bereits vor Ablauf der Zahlungsfrist fällig zu stellen. Verzug tritt dann bei Nichtleistung trotz Mahnung ein. Während des Verzuges hat der Käufer die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Wechsel, Schecks und sonstige Wertpapiere werden nur zahlungshalber und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen. Sämtliche mit der Entgegennahme verbundenen Kosten (z.B. Einziehungs- und Diskontspesen) hat der Käufer unverzüglich zu erstatten. Die Laufzeit von Wechseln ist auf 90 Tage ab Rechnungsdatum beschränkt. Ein Skontoabzug ist bei Wechselzahlung ausgeschlossen.
§4 - Verpackung und Versand
- Die Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. Grundsätzlich verwenden wir Kartons, Behälter und Paletten, gegebenenfalls mit Schrumpffolie. Kistenverpackungen erfolgen nur auf besonderen Wunsch.
- Die Kosten für Versicherung, Verpackung, Versand, Zahlungsverkehr und Zollgebühren werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt. Die Firma Stolzenberg kann dabei nach ihrer Wahl entweder eine Pauschale oder die effektiven Kosten berechnen. Die Pauschale beträgt 5 % des Rechnungsbetrages. Der Käufer ist berechtigt, der Firma Stolzenberg geringere Kosten nachzuweisen.
- Wird der Versand bzw. die Abnahme aus Gründen verzögert, welche vom Käufer zu vertreten sind, hat dieser die durch die Verzögerung entstehenden Kosten zu tragen. Die Firma Stolzenberg wird nach ihrer Wahl eine Pauschale oder die effektiven Kosten berechnen. Die Pauschale beträgt 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat. Die Pauschale ist auf 5 % des Rechnungsbetrages begrenzt. Der Käufer ist berechtigt, geringere Kosten nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist ist die Firma Stolzenberg außerdem berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
§5 - Gefahrübergang und Abnahme
- Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
- Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Versand auf Wunsch des Käufers oder aus sonstigen vom Käufer zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
- Nimmt der Käufer die Ware nach Anzeige der Versandbereitschaft nicht ab oder befindet er sich mit der Erfüllung sonstiger Vertragspflichten im Verzug, kann die Firma Stolzenberg nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Insoweit kann sie den tatsächlichen Schaden ersetzt verlangen oder eine Pauschale in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrages beanspruchen, falls nicht der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
§6 - Lieferzeiten
- Die Lieferzeit ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. Verbindliche Liefertermine oder Fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma Stolzenberg. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, daß der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen, es sei denn die Firma Stolzenberg hat die Verzögerung zu vertreten.
- Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
- Liefertermine oder -fristen verschieben bzw. verlängern sich angemessen, wenn wir durch höhere Gewalt, aufgrund von Arbeitkämpfen oder aufgrund sonstiger nicht von uns zu vertretender Umstände an der rechtzeitigen Erbringung unserer Leistung gehindert sind. Dies gilt auch, wenn entsprechende Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten. Für hieraus entstehende Schäden haftet die Firma Stolzenberg aus keinem Rechtsgrund. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles von seinem Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen ihm in diesem Fall nicht zu.
- Entsteht dem Käufer durch eine von der Firma Stolzenberg zu vertretenden Verzögerung der Lieferung ein Schaden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Hat die Firma Stolzenberg danach Schadensersatz zu leisten, so beschränkt dieser sich auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden. Er beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 % im Ganzen aber höchstens 5 % vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht, soweit die Firma Stolzenberg in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit zwingend haftet. Es sei denn, es handelt sich um atypische und nicht vorhersehbare Schäden.
- Die Firma Stolzenberg ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Käufer kein Interesse. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer entgegenzunehmen.
§7 - Gewährleistungen
- Die Firma Stolzenberg gewährleistet die Mangelfreiheit der gelieferten Produkte während einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, soweit der Firma Stolzenberg Vorsatz oder grobes Verschulden vorzuwerfen sind, Ansprüche aus Produkthaftung betroffen sind oder zurechenbare Verletzungen von Leben, Leib oder Gesundheit eingetreten sind. Eine Haftung für normale Abnutzung sowie Schäden durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung ist ausgeschlossen.
- Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Handelt es sich jedoch um eine geringfügige Vertragswidrigkeit, insbesondere nur um einen geringfügigen Mangel, steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
- Offensichtliche Mängel der Ware sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche nach Empfang schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung ist die rechtzeitige Absendung ausreichend. Der Käufer hat den vollständigen Beweis hinsichtlich sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen zu erbringen, insbesondere hinsichtlich des Mangels selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels sowie für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Für den Fall, dass der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag wählt, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen dieses Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die gelieferte Ware beim Käufer, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich in diesem Fall auf die Differenz zwischen Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns sowie Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung auf Vorsatz oder groben Verschulden der Firma Stolzenberg beruht oder Körper- und Gesundheitsbeschädigungen bzw. Todesfälle eingetreten sind.
- Werden Betriebs-, Bedienungs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn nicht der Käufer eine substantiierte Behauptung widerlegt, daß erst durch diese Umstände der Mangel eingetreten ist.
- Für den Fall, dass der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung erhält, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet. Auch diese Verpflichtung besteht nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung einer ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
§8 - Rückgriff
Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB kann der Käufer gegenüber der Firma Stolzenberg nach Maßgabe des Nachstehenden geltend machen:
- Der Käufer ist verpflichtet, die Firma Stolzenberg über die Veräußerungen der Ware an einen Verbraucher im Sinne der §§ 474 ff. BGB zu unterrichten. Im Falle der Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 439 BGB seitens des Verbrauchers hat der Käufer die Firma Stolzenberg hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei Weiterveräußerung der Ware an einen anderen Zwischenhändler ist der Käufer verpflichtet, diesem vorstehende Informationspflichten aufzuerlegen und erhaltene Informationen an die Firma Stolzenberg weiterzuleiten.
- Die Firma Stolzenberg wird bei bekanntwerden der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüche seitens des Verbrauchers nach ihrer Wahl den Nacherfüllungsanspruch des Verbrauchers selbst erfüllen oder Verwendungsersatz im Sinne von § 478 Abs. 2 BGB an den Käufer leisten.
- Ersatzfähig sind insoweit nur die Aufwendungen, welche für dieNacherfüllung beim Verbraucher entstanden sind.
- Ersatzfähig im Rahmen des § 478 Abs. 2 BGB sind außerdem nur die Aufwendungen der Nacherfüllung beim Verbraucher, nicht Schäden und Einbußen durch Geltendmachung anderer Rechte seitens des Verbrauchers.
§9 - Haftung
- Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Etwas anderes gilt nur, soweit die leicht fahrlässige Verletzung wesentliche Vertragspflichten betrifft oder Körper- und Gesundheitsbeschädigungen bzw. Todesfälle eingetreten sind.
- Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung bleiben unberührt.
- Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Etwas anderes gilt nur, soweit der Firma Stolzenberg grobes Verschuldes vorgeworfen werden kann oder Körper- und Gesundheitsbeschädigungen bzw. Todesfälle eingetreten sind.
§10 - Eigentumsvorbehalt
- Alle gelieferten Waren bleiben bis zum vollständigen Bezahlung sämtlicher der Firma Stolzenberg aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer zustehenden Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, Eigentum der Firma Stolzenberg. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der Firma Stolzenberg nach dieser Klausel zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird die Firma Stolzenberg auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug gerät. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die Firma Stolzenberg ab. Diese nimmt die Abtretung an. Die Firma Stolzenberg ermächtigt den Käufer unwiderruflich die abgetretenen Forderungen für deren Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Firma Stolzenberg hinweisen und diese unverzüglichbenachrichtigen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Stolzenberg berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder Pfändung des Liefergegenstandes durch die Firma Stolzenberg liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, sie hätte dies ausdrücklich erklärt. Die Firma Stolzenberg ist nach vorheriger Androhung berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verwerten und sich unter Anrechnung der offenen Forderung aus deren Erlös zu befriedigen.
- Bei Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland für welche die vorstehenden dinglichen Sicherungsrechte nicht wirksam vereinbart werden können, gilt, dass für sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Käufer und der Firma Stolzenberg diejenigen dinglichen Sicherungsrechte vereinbart sind, den vorstehenden Sicherungsrechten am nächsten kommen und nach der jeweiligen Rechtsordnung zulässig und möglich sind.
§11 - Schlußbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes ist auch für den Fall ausdrücklich ausgeschlossen, dass eine Anwendung in den Geschäftsbedingungen des Käufers vorgesehen ist.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Firma Stolzenberg ist jedoch berechtigt, den Käufer am Ort seines Geschäftssitzes bzw. seiner gewerblichen Niederlassung zu verklagen.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ist Georgsmarienh¨tte.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst näher kommt.
